ver.di-Tarifinfo
Liebe Kolleg*innen,
das in der Tarifrunde 2024 bei der Deutschen Telekom erzielte Verhandlungsergebnis beinhaltet viele Komponenten. Deine Kolleg*innen der ver.di-Verhandlungskommission haben das Verhandlungsergebnis der Tarifkommission Telekom (die am 07. Juni zusammen kommt) einstimmig zur Annahme empfohlen. Dieser Empfehlung liegen alle Komponenten zugrunde. Aktuell läuft die Befragung der Mitglieder zum Verhandlungsergebnis. Dies wollen wir zum Anlass nehmen, das Verhandlungsergebnis noch einmal thematisch aufgeteilt im Detail zu betrachten und dabei zentrale Elemente herausgreifen, die deine ver.di-Verhandlungskommission schließlich dazu bewogen hat, die Annahme zu empfehlen.
Prozentuale und dauerhafte Erhöhungen im Monatsentgelt, am Beispiel der DTA bzw. DT Technik Tabelle EG 1-EG 10 nach Umsetzung beider Erhöhungsstufen:
Prozentuale und dauerhafte Erhöhungen im Monatsentgelt am Beispiel der DTS Tabelle KS 1- KS 7 nach Umsetzung beider Erhöhungsstufen:
In der Kombination aus prozentualer Entgeltsteigerung in Höhe von 6% und dem neuen, einheitlichen zusätzlichen Monatsentgelt in Höhe von 190 € im Monat, wird das verfügbare Monatsentgelt der Telekom-Beschäftigten in allen Einheiten, für die das Verhandlungsergebnis gilt, deutlich gestärkt. Das Ergebnis der prozentualen Steigerungen liegt in den Bereichen, wo die meisten Beschäftigten eingruppiert sind, deutlich im zweistelligen Bereich. Durch die Kombination mit dem neuen zusätzlichen Monatsentgelt ist es gelungen, die dauerhafte Steigerung im Monatsentgelt in „weiten Bereichen“ über die Grenze von mindestens 400 € mehr im Monat zu heben.
Das „Zusätzliche Monatsentgelt“ ist eine dauerhafte, zusätzliche Zahlung in den Entgelttarifverträgen, welches in gleicher Höhe für alle Entgeltgruppen und für alle Beschäftigten unabhängig von der individuellen Band Lage, in gleicher Höhe für alle in das Verhandlungsergebnis einbezogenen Gesellschaften, monatlich zusätzlich gezahlt wird. Es bleibt bei Höher- und Herabgruppierungen unverändert; wird für Teilzeitkräfte anteilig gezahlt und wird nicht variabilisiert. Es ist wie das Tabellenentgelt kündbar und damit zukünftig, im Rahmen von allgemeinen Tarifrunden weiterzuentwickeln.
Das „Zusätzliche Monatsentgelt“ wird wie „normales Monatsentgelt“ behandelt, d.h. es wirkt beim Stundenentgelt und Zuschlagsberechnung, für die Berechnung der Beiträge zur Betrieblichen Altersversorgung, beim Kranken- und Urlaubsentgelt und auch beim Sterbegeld erhöhend. Und natürlich kann es in zukünftigen Tarifrunden fortentwickelt werden (sofern es als Forderung beschlossen wird).